AGB    
   
Allgemeine Geschäftbedingungen für Veranstaltungen, Kurse, Seminare, Einzelausbildung und sonstige Veranstaltungen
der Hundeschule „Doggi School“

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 § 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich zwischen der Hundeschule „Doggi School“, Inhaber Roth Diana & Schmidt Luise GbR (im folgenden Hundeschule), und dem/der Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage der Hundeschule oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die Hundeschule behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Veranstaltung zu erklären, über die die Teilnehmer auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich die Hundeschule vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Die Hundeschule ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

Wenn nach erfolgter Beratung einem Dritten ein Schaden durch den Teilnehmer oder dessen Hund in irgendeiner Weise zugefügt wird haftet der Teilnehmer selbst für die verursachten Schäden.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei der Hundeschule und deren Annahme durch die Hundeschule kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule verbindlich zustande und der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Die Hundeschule ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.

§ 3 Bezahlung

Die Kosten für Ausbildungen und andere Veranstaltungen sind auf der Preisliste aufgeführt. Die Zahlung für die Einzelstunden der Beratung und Einzelausbildung sind vom Teilnehmer sofort bei Beginn der Beratungsstunde im Voraus zu entrichten. Für die Einzelveranstaltung gilt, dass der Vertrag mit dem Unterzeichnen des Anmeldeformulars  durch den Teilnehmer und der Hundeschule zustande kommt, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Die Fälligkeit der Gebühren für die Gruppenausbildung und andere Veran-staltungen der Hundeschule sind,
Kurse und Seminare, 4 Wochen vor Kurs/Seminarbeginn, (Stornierungskosten s. § 4)
Alle anderen angebotenen Veranstaltungen werden über 1er-, 5er-, 10er-Karten abgerechnet, die sofort bei Ausstellung zu bezahlen sind, sie sind ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig, nicht verbrauchte Stunden verfallen.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetz-lichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich die Hundeschule vor.
Als Zahlungsmöglichkeit stehen zur Verfügung, Erteilung einer Einzugs-ermächtigung, Überweisung oder Barzahlung.

 

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.

Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:

bei Verhaltensberatung/Einzelausbildung:
- weniger als ein Tage vor Beginn des jeweiligen Beratungstermins: 50% des Entgeldes für die jeweilige Beratungsstunde, ohne Fahrkosten.
- bei Stornierung weniger 6 Stunden vor Beginn des jeweiligen Beratungstermins erfolgt keine Rückerstattung für evtl. vorausgezahlte Entgelde
monatliche Gruppenstunden
- die Vereinbarung für monatliche Gruppenstunden verlängert sich stillschweigend immer um einen Monat, wenn nicht bis zum 20ten des laufenden Monats für den nächsten Monat abgesagt oder gekündigt wird
bei Kursen und Seminaren:
- bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, keine Stornierungskosten, bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
- bis zwei Wochen vor Beginn, 10 % der Teilnahmegebühr
- bis eine Woche vor Beginn, 30 % der Teilnahmegebühr
- bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn oder Abbruch des Seminars oder einer anderen Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung bzw. ist der gesamte Beitrag zu entrichten.

Der Teilnehmer kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die Hundeschule kann dem Wechsel der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt, oder es sich um einen bereits laufenden Kurs handelt, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Erklärt der Teilnehmer wegen einer schweren Erkrankung oder eines schweren Schicksalsschlages unverzüglich den Rücktritt und dokumentiert er dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, besteht nach einer Einzelfallprüfung durch die Hundeschule die Möglichkeit der gesamten Beitragsrückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch seitens des Zurücktretenden.

 § 5 Rücktritt durch die Hundeschule

Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten:

· Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

· Bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

· Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.

In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht, oder die Teilnahmegebühr wird, eventuell anteilsmäßig, zurückerstattet, die Entscheidung obliegt der Hundeschule.  

§ 6 Haftung der Hundeschule

Die Hundeschule haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und / oder deren Hunden herbeigeführt werden.

Die Hundeschule haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen wie Wanderungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Hundeschule haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Vermittlung von Unterkünften etc.). 

 § 7 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

 § 8 Gewährleistung

Die Hundeschule. weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, der Hundeschule einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der Teilnehmer zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Teilnehmer der Hundeschule. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von der Hundeschule verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 9 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 11 Datenschutz

Die Hundeschule verpflichtet sich alle Angaben in Anmeldungen und Fragebögen strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 12 Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag das Amtsgericht das dem Sitz der Hundeschule am nächsten ist.